Check von Rechenregel (2):
Die Rechenregel
war ursprünglich für den Fall gedacht, dass die Exponenten (Hochzahlen)
m und n
natürliche Zahlen sind. Nun dehnen die Definitionen (3) und (5) den
Begriff der Potenz für beliebige ganzzahlige Exponenten aus. Um zu beweisen,
dass Regel (2) auch dann gilt, wenn
m und n
ganze Zahlen sind, muss nicht mehr viel getan werden. Betrachten wir systematisch alle
Vorzeichenkombinationen der Exponenten, die auftreten können:
- m = 0 und/oder n = 0:
Wegen a0 = 1 ist Regel (2)
trivial erfüllt.
- m und n sind positiv:
Das ist der Fall natürlicher Exponenten, den wir hier als bereits bewiesen betrachten.
- m und n sind negativ:
Mit m = -p
und n = -q
(und p, q > 0)
lautet (2):
Nach Bilden des Kehrwerts von linker und rechter Seite und Anwendung von (5)
wird dieser Fall auf jenen mit natürlichen Exponenten, der bereits bewiesen ist, reduziert.
- m und n haben verschiedenes Vorzeichen:
Das ist der einzige Fall, bei dem es überhaupt etwas zu beweisen gibt.
Ohne Beschränkung der Allgemeinheit nehmen wir an, dass m > 0
und n < 0 ist. Mit
n = -q
(für q > 0) wird Regel (2) zur Aussage
Nun können zwei Fälle auftreten:
- m ³ q:
Mit (5) reduziert sich diese Aussage auf
am/aq
= am
- q, was
auch in der Form
am
= am
- q
aq
geschrieben werden kann. Da nun keine negativen Exponenten mehr auftreten, haben wir dieser Fall auf
einen der obigen (bereits bewiesenen) Fälle zurückgeführt.
- m < q:
In diesem Fall ist
m - q
negativ (daher q - m
positiv). Durch zweimalige Anwendung von (5) bringen wir die obige Aussage zunächst in die Form
1/aq
- m
= am/aq, woraus
am
aq
- m
= aq folgt. Wieder treten keine negativen Potenzen auf, womit auch dieser Fall auf einen bereits bewiesenen
zurückgeführt ist.
Damit ist Rechenregel (2) für ganzzahlige Exponenten
m, n
bewiesen.