Wir zeigen, dass unter Verwendung der Definitionen
(3) und (9)-(11)
die Gültigkeit der Rechenregeln (2) und (5) für beliebige rationale Exponenten
m,
n folgt.
Mit
m =
p/q
und
n =
r/s
(wobei
p,
q ¹ 0,
r und
s ¹ 0
ganze Zahlen sind) wird (2) zur Aussage
ap/q
+ r/s =
ap/qar/s
,
( 2' )
und Regel (5) lautet
a-p/q
=
1ap/q
.
( 5' )
Wir beweisen zuerst diese letzte Aussage: Sind p
und q positiv, so ist sie
mit (11) identisch und gilt daher per Definition. Haben
p und q
verschiedene Vorzeichen, so ist sie mit dem Kehrwert von (11) identisch und gilt
daher ebenfalls. Für den verbleibenden Fall p = 0
entsteht mit (3) die gültige Identität 1 = 1,
womit wir ( 5' )
- und damit (5) für beliebige rationale Exponenten -
bewiesen haben.
Nun wenden wir uns (2) in der obigen Fassung
( 2' )
zu. Die Fälle, in denen
p oder
r (oder beide)
Null sind, führen wieder auf gütlige Identitäten.
Damit kommen wir zum Kern der Angelegenheit:
dem Beweis von ( 2' ) für den Fall, dass
p, q,
r und snatürliche Zahlen sind.
Dazu erheben wir die linke und die rechte Seite von ( 2' )
zur qs-ten Potenz:
(ap/q
+ r/s)qs
=
(ap/q)qs
(ar/s)qs
.
Durch das Bilden der qs-ten
Wurzel können wir die ursprüngliche Aussage wieder zurück gewinnen,
wodurch wir diese Form als zu ( 2' ) äquivalent
(gleichwertig) betrachten können.
Auf der rechten Seite haben wir die Exponenten bereits auf die einzelnen Faktoren
verteilt. (Da qs eine natürliche Zahl ist,
waren wir dazu berechtigt). Aufgrund der Definitionen
(9) und (10) und unter Ausnutzung der Annahme, dass
p, q,
r und s
natürliche Zahlen sind, wird die rechte Seite zu
aps
+
rq.
Nun betrachten wir die linke Seite: Wir bringen die beiden Brüche im Exponenten
auf den gemeinsamen Nenner qs
und erhalten
( a( ps
+
rq)/qs)qs.
Nach einer neuerlichen Anwendung der Definitionen (9) und (10) wird die linke Seite zu
aps
+
rq,
was genau gleich der rechten Seite ist!
Die verbleibenden möglichen Vorzeichenkombinationen der Exponenten
können unter Verwendung der bereits bewiesenen Regel ( 5' ) auf den Fall positiver Exponenten
zurückgeführt werden.
Die Argumentation verläuft wortwörtlich wie für die Fälle 3 und 4
beim Check von Regel (2) für ganzzahlige Exponenten,
den wir früher in diesem Kapitel durchgeführt haben und hier nicht mehr
wiederholen wollen.
Damit ist Rechenregel (2) für rationale Exponenten
m, n
bewiesen.